Kosten

 

Liebe Patienten und Interessenten/innen,

Punkt 2 : Bitte bringen Sie MRT Befunde oder andere Behandlungsbefunde mit - manchmal ist dies sehr hilfreich.

Für Babys bringen Sie bitte dringend das gelbe Untersuchungsheft mit und eine Decke für das Kind !

Osteopathie Behandlungen dauern 50 bis 60 Minuten und kosten ca 110,- Euro für Babys, Kinder und Erwachsene. Die Behandlung von Säuglingen erfordert spezielle Fortbildungen - meine Teamkolleginnen und ich sind hierfür speziell ausgebildet und Sie zahlen nicht mehr als den Normalpreis bei uns!

Bioresonanztests mit Austesten der homöopathischen Mittel dauern 70 bis 90 Minuten und kosten zwischen 110,- bis 150,- Euro.

Rabatte: Falls Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen oder geringfügiges Einkommen haben, sprechen Sie mich und meine Mitarbeiterinnen an, damit wir Ihnen eine Kostenvergünstigung anbieten können.

Absagen und deren Kosten!

Wir sind eine reine Terminpraxis ! Daher gilt eine 24 Stunden Absage - und Verschiebepflicht !

Bei kurzfristigen Absagen erheben wir gemäß § 615 BGB eine Ausfall- Gebühr zu mindestens 2/3 der Behandlungskosten. Für Absagen unter 3 Stunden werden die vollständigen Kosten fällig. Ich bitte um Verrständnis, denn wir können niemanden so kurzfristig einbestellen.

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten für 3 oder 6 Osteopathie Behandlungen. Dabei werden die Kosten vom Patienten im Voraus an den Behandler gezahlt und die Rechnung und g.g.f. die ärztliche Verordnung zur anteiligen Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse im Anschluss eingereicht . Alle Voraussetzungen zur anteiligen Kostenerstattung bei den Krankenkassen, werden von mir und meinen Mitarbeiterinnen erfüllt.

Wir - meine Mitarbeiterinnen und ich sind in den erforderlichen Berufs- Verbänden oder erfüllen die Voraussetzungen dazu.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Behandlungen und die Höhe der Rückerstattungen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Meistens finden Sie alle Informationen auf den Websiten der Krankenkassen. Die meisten Kassen verlangen von Ihren Mitgliedern eine ärztliche Empfehlung ( Privat-Verordnung oder Überweisung) mit Angabe der jeweiligen Anzahl osteopathischer Behandlungen.

Privatzahler oder Patienten mit Zusatzversicherungen können auch ohne Verordnung Heilpraktikerleistungen wie Osteopathie oder Homöopathie in Anspruch nehmen. Die Zusatzversicherungen übernehmen anteilig die Kosten der Behandlungen für Osteopathie und auch für Homöopathie mit dem Vegatest nach erfolgter Rechnungsstellung.

Die Notwendigkeit einer Heilpraktikerrechnung nach Gebührenordnung bei Zusatzversicherungen sollte bei der Erstbehandlung unbedingt von Ihnen genannt werden, um sicher zu stellen, dass Ihre Kasse keine Beanstandung der Rechnung stellt.